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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einkommensschwankungen - vorläufige Leistungsbewilligung - monatliches Durchschnittseinkommen - Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens bei der endgültigen Entscheidung
SG Leipzig, Urteil vom 05.02.2015 - S 18 AS 2159/11 – nicht rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
Werden nach vorläufiger Bewilligung von Leistungen auf Basis des zu erwartenden Durchschnittseinkommens Leistungen nunmehr endgültig festgesetzt, kann dieser Festsetzung niemals der Durchschnitt des im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einkommens zugrunde gelegt werden; hierfür existiert keine Rechtsgrundlage. Es ist immer das im jeweiligen Monat erzielte Einkommen zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/sgc/content/trefferliste_pm.php
Anmerkung: ebenso SG Berlin, Urt. v. 23.03.2015 - S 197 AS 355/12; SG Nordhausen, Urteil vom 12.09.2013 – S 22 AS 7699/11; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2012 – L 12 AS 691/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2013 – L 5 AS 487/10; SG Halle [Saale], Urteil vom 03.12.2014 – S 24 AS 846/13 –.
Quele: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Werden nach vorläufiger Bewilligung von Leistungen auf Basis des zu erwartenden Durchschnittseinkommens Leistungen nunmehr endgültig festgesetzt, kann dieser Festsetzung niemals der Durchschnitt des im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einkommens zugrunde gelegt werden; hierfür existiert keine Rechtsgrundlage. Es ist immer das im jeweiligen Monat erzielte Einkommen zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/sgc/content/trefferliste_pm.php
Anmerkung: ebenso SG Berlin, Urt. v. 23.03.2015 - S 197 AS 355/12; SG Nordhausen, Urteil vom 12.09.2013 – S 22 AS 7699/11; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.10.2012 – L 12 AS 691/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2013 – L 5 AS 487/10; SG Halle [Saale], Urteil vom 03.12.2014 – S 24 AS 846/13 –.
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Willi S
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