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Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.
SG Leipzig, Urteil v. 18.05.2016 - S 22 AS 3350/12, n. v.
Leitsatz ( Redakteur )
2. Denn allein die (potentielle) Möglichkeit des Rückgriffs auf andere Personen oder Einrichtungen führt nicht zum Anspruchsausschluss (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R).
3. Eine nachhaltige Entlastung der Klägerin durch die Betreuung ihres Sohnes in den Unterrichtszeiten durch ihre Mutter ist zwar nicht ausgeschlossen. Jedoch ist der Argument der Klägerin zum Vergleich mit einer Fremdbetreuung gewichtig. Denn die Klägerin hätte ihren Sohn zumindest ab Vollendung dessen dritten Monats in den Unterrichtszeiten ebenso in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können. Dies würde dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegenstehen. Schließlich waren die vom BSG sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die pauschalierte Leistung für alleinerziehende Elternteile (vgl. Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R, Rn. 15 f.) zu beachten.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
2. Denn allein die (potentielle) Möglichkeit des Rückgriffs auf andere Personen oder Einrichtungen führt nicht zum Anspruchsausschluss (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R).
3. Eine nachhaltige Entlastung der Klägerin durch die Betreuung ihres Sohnes in den Unterrichtszeiten durch ihre Mutter ist zwar nicht ausgeschlossen. Jedoch ist der Argument der Klägerin zum Vergleich mit einer Fremdbetreuung gewichtig. Denn die Klägerin hätte ihren Sohn zumindest ab Vollendung dessen dritten Monats in den Unterrichtszeiten ebenso in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können. Dies würde dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegenstehen. Schließlich waren die vom BSG sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die pauschalierte Leistung für alleinerziehende Elternteile (vgl. Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R, Rn. 15 f.) zu beachten.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
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