Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.

Nach unten

 Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.  Empty Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.

Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Aug 2016 - 10:29

SG Leipzig, Urteil v. 18.05.2016 - S 22 AS 3350/12, n. v.
Leitsatz ( Redakteur )

2. Denn allein die (potentielle) Möglichkeit des Rückgriffs auf andere Personen oder Einrichtungen führt nicht zum Anspruchsausschluss (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R).
3. Eine nachhaltige Entlastung der Klägerin durch die Betreuung ihres Sohnes in den Unterrichtszeiten durch ihre Mutter ist zwar nicht ausgeschlossen. Jedoch ist der Argument der Klägerin zum Vergleich mit einer Fremdbetreuung gewichtig. Denn die Klägerin hätte ihren Sohn zumindest ab Vollendung dessen dritten Monats in den Unterrichtszeiten ebenso in einer Kindertagesstätte betreuen lassen können. Dies würde dem Mehrbedarf für Alleinerziehende nicht entgegenstehen. Schließlich waren die vom BSG sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die pauschalierte Leistung für alleinerziehende Elternteile (vgl. Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R, Rn. 15 f.) zu beachten.
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SGB II- Umgangsrecht erhöht Wohnraumbedarf - In Niedersachsen beträgt die angemessene Wohnraumfläche für eine Alleinerziehende mit Kind und einer temporärer im Haushalt lebenden Person, welche sich in der überwiegenden Zeit in einem Internat aufhält, 80 m
» Eine bedarfsmindernde Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII kommt nur dann in Betracht, wenn diese Leistungen vom Sozialhilfeträger auf der Grundlage des SGB XII erbracht werden.
»  Zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.
» Sozialhilfeträger muss keinen Mehrbedarf für das Merkzeichen G gewähren, denn es ist nicht ausreichend , wenn nur ein Antrag gestellt worden ist, aber noch kein Bescheid oder Ausweis vorliegt. Eine rückwirkende Gewährung kommt auch in diesen Fällen nicht
»  Ein die Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine EGV abzuschließen,

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten