Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Sterbegeld-Versicherung ist nicht als verwertbares Vermögen gemäß § 90 Abs. 1 SGB XII einzusetzen, da dies für die Klägerin eine Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten würde. Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 25.01.2019 - L 4 SO 20/18
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Die Sterbegeld-Versicherung ist nicht als verwertbares Vermögen gemäß § 90 Abs. 1 SGB XII einzusetzen, da dies für die Klägerin eine Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 SGB XII bedeuten würde. Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 25.01.2019 - L 4 SO 20/18
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Es ist zwar richtig, dass die Versicherungssumme nicht zwingend für die Bestattung einzusetzen ist. Gleichwohl hat die Rechtsprechung bisher derlei Sterbegeldversicherungen als geschützt angesehen, weil die auf die Zeit nach dem Tod gerichtete Zweckrichtung schon daraus hervorgehe, dass eine Fälligkeit zu Lebzeiten nicht eintreten könne (vgl. LSG NRW, Urt. v. 19.3.2009, L 9 SO/5/07; LSG Saarland, Urt. v. 22.11.2018, L 11 SO 12/17).
3. Schließlich ist ein Härtefall hier nicht wegen der Koinzidenz von Vertragsabschluss (Sterbegeld-Versicherung) und Aufnahme ins Pflegeheim ausgeschlossen. Eine direkte Absicht, Vermögen zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu verschieben, ist im Falle der Klägerin nicht erkennbar, zumal Hilfe zur Pflege erst einige Zeit nach Aufnahme ins Pflegeheim beantragt worden ist. Die bloße Herbeiführung späterer Bedürftigkeit reicht nicht für einen Härteausschluss ( (vgl. BSG, Urt. v. 18.3.2008, B 8/9b SO 9/06 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205304&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
2. Es ist zwar richtig, dass die Versicherungssumme nicht zwingend für die Bestattung einzusetzen ist. Gleichwohl hat die Rechtsprechung bisher derlei Sterbegeldversicherungen als geschützt angesehen, weil die auf die Zeit nach dem Tod gerichtete Zweckrichtung schon daraus hervorgehe, dass eine Fälligkeit zu Lebzeiten nicht eintreten könne (vgl. LSG NRW, Urt. v. 19.3.2009, L 9 SO/5/07; LSG Saarland, Urt. v. 22.11.2018, L 11 SO 12/17).
3. Schließlich ist ein Härtefall hier nicht wegen der Koinzidenz von Vertragsabschluss (Sterbegeld-Versicherung) und Aufnahme ins Pflegeheim ausgeschlossen. Eine direkte Absicht, Vermögen zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu verschieben, ist im Falle der Klägerin nicht erkennbar, zumal Hilfe zur Pflege erst einige Zeit nach Aufnahme ins Pflegeheim beantragt worden ist. Die bloße Herbeiführung späterer Bedürftigkeit reicht nicht für einen Härteausschluss ( (vgl. BSG, Urt. v. 18.3.2008, B 8/9b SO 9/06 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205304&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
Ähnliche Themen
» Verwertbares Vermögen überschritten ALG II nur als Darlehen ALG II- Leistungen waren nur als Darlehen zu bewilligen, denn sein Grundeigentum ist als verwertbares Vermögen anzusehen, das die für ihn jeweils zu Beginn der Bewilligungsabschnitte maßgeblichen
» Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII können auch Schenkungsrückforderungsansprüche nach § 528 Abs. 1 BGB sein. Unternimmt der Schenker keine Rückforderungsbemühungen, kann er sich nicht darauf berufen, es würde sich bei dem
» Zur Frage, ob das JC die Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren, zu deren Erstattung die Klägerin durch Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet wurde, übernehmen muss, hier verneinend. LSG Hamburg,
» Mindestbeiträge für eine freiwillige Rentenversicherung sind seit dem Wegfall der Versicherungspflicht ab dem 1. Januar 2011 eine nach Grund und Höhe angemessene Versicherung im Sinne des § 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 HS 1 SGB II.
» Zum Kostenersatz gemäß § 102 SGB XII ( hier bejahend ) - besondere Härte im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII ( hier nicht vorliegend )
» Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII können auch Schenkungsrückforderungsansprüche nach § 528 Abs. 1 BGB sein. Unternimmt der Schenker keine Rückforderungsbemühungen, kann er sich nicht darauf berufen, es würde sich bei dem
» Zur Frage, ob das JC die Kosten eines amtsgerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren, zu deren Erstattung die Klägerin durch Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet wurde, übernehmen muss, hier verneinend. LSG Hamburg,
» Mindestbeiträge für eine freiwillige Rentenversicherung sind seit dem Wegfall der Versicherungspflicht ab dem 1. Januar 2011 eine nach Grund und Höhe angemessene Versicherung im Sinne des § 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 HS 1 SGB II.
» Zum Kostenersatz gemäß § 102 SGB XII ( hier bejahend ) - besondere Härte im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII ( hier nicht vorliegend )
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema