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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das OVG Lüneburg hat seine Rechtsprechung zu syrischen Schutzsuchenden bestätigt und entschieden, dass syrische Schutzsuchende auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse zur Lage in Syrien grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtlinge

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Das OVG Lüneburg hat seine Rechtsprechung zu syrischen Schutzsuchenden bestätigt und entschieden, dass syrische Schutzsuchende auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse zur Lage in Syrien grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtlinge  Empty Das OVG Lüneburg hat seine Rechtsprechung zu syrischen Schutzsuchenden bestätigt und entschieden, dass syrische Schutzsuchende auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse zur Lage in Syrien grundsätzlich keinen Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtlinge

Beitrag von Willi Schartema Mo 17 Dez 2018 - 9:59

 haben, wenn ihnen keine Verfolgung aus individuellen Gründen droht.
Das gelte auch für Männer, die sich der Wehrpflicht in Syrien entzogen haben, so das Oberverwaltungsgericht.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/ila/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181203564&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2450/
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