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Begleitete minderjährige Geflüchtete haben Anspruch auf Jugendhilfeleistungen! Leitfaden und Rechtsgrundlagen.
Ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, erhält während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, obwohl sie einen umfänglichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hätten.
Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und Rückzugsmöglichkeiten und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt.
Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat nach Auswertung diverser Rechtsgutachten und Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) dazu einen Leitfaden erarbeitet, den es hier im Download gibt:
http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Jugendhilfe-begleitete-Minderj%C3%A4hrige.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2435/
Willi S
Minderjährige sind in den Unterkünften durch die extrem beengten Verhältnisse, fehlende kindergerechte Räume und Rückzugsmöglichkeiten und mangelhaften Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt.
Der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit München hat nach Auswertung diverser Rechtsgutachten und Rücksprache mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) dazu einen Leitfaden erarbeitet, den es hier im Download gibt:
http://www.aks-muenchen.de/wp-content/uploads/Jugendhilfe-begleitete-Minderj%C3%A4hrige.pdf
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Willi S
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