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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rechtsschutzversicherte haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe

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Rechtsschutzversicherte haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe  Empty Rechtsschutzversicherte haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Beitrag von Willi Schartema Fr 27 Jul 2012 - 8:36

Nicht wenige Hartz IV Empfänger unterhalten eine
Rechtsschutzversicherung. Für Rechtsanwälte ein praktische Sache. "Kein
Vorchuss keinen Knete und er Anwalt hilft sofort." Was vielen nicht
bekannt ist, die oft vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 100, 150
oder 200 Euro pro Fall muss man nicht an seinen Rechtsanwalt zahlen,
wenn er für die Selbstbeteiligung rechtzeitig Prozesskostenhilfe
beantragt wird und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/rechtsschutzversicherte-haben-anspruch.html

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