Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29SG Gotha verurteilt Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR für Urteil vom 17. Aug. 2018 - S 26 AS 3971/17
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
SG Gotha verurteilt Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR für Urteil vom 17. Aug. 2018 - S 26 AS 3971/17
Das SG Gotha hat mit Urteil vom 17. Aug. 2018 - S 26 AS 3971/17 das beklagte Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme eines internettauglichen PC/Laptop, nebst notwendigem Zubehör und Serviceleistungen in Höhe von 600 EUR verurteilt. Das SG Gotha hat dazu ausgeführt, diese Kosten seien als Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen. Dieser wird benötigt damit die Kinder/Jugendlichen die schulischen Belange wie Anfertigungen von Hausarbeiten und Referaten erfüllen könnten. Das SG führt dazu aus: „jeder, der Kinder in einem schulfähigen Alter hat … müsste eigentlich wissen, dass ohne internetfähigen PC/Laptop die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich ist. Das fängt bei der Essenbestellung bei den einschlägigen Anbietern an, geht weiter über oftmals täglich aktualisierte Vertretungspläne der Schule und weiter über Referate bzw. Seminararbeiten, deren Fassung am Computer als selbstverständlich vorausgesetzt wird. … Es ist offensichtlich und selbstverständlich, dass es hier kleiner gesonderten Darlegung mehr bedarf.“ Und weiter: es handelt sich bei der Anschaffung eines PC/Laptops zur Erfüllung schulischer Belange auch um einen laufenden Bedarf i.S. von § 21 Abs. 6 SGB II. Denn der Computer/Laptop zwar nur einmal bezahlt, er erfüllt jedoch einen laufenden Bedarf, nämlich den, sachgerecht in ordnungsgemäßer Weise eine Schule besuchen zu können, ohne von vorneherein „abgehängt“ zu sein.“
Zusammengefasst, führt das SG Gotha aus, ein PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und ist somit als Teil der Ausformung der Sicherstellung des menschenwürdigen Daseins auf Zuschussbasis zu erbringen.
Hier das Urteil zum Download: tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2018/Urteil_SG_Gotha-_S_26_AS_397117.pdf
Dieses neue Urteil, steht in einer Reihe weiterer Urteile, in denen die Jobcenter zur Übernahme von Bildungskosten nach § 21 Abs. 6 SGB //, d.h. auf Zuschussbasis verurteilt wurden. So Schulbücher (LSG Niedersachsen-Bremen, v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17, internetfähigen PC (im Wert von 350 €) SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13) und ein Tablet, welches schulischerseits benötigt wird (SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER). In den anderen Urteilen wird herausgearbeitet, dass die Höhe des Anspruchs für Lernmittel und Bildung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist und es zu einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckungen kommt und daher wegen planwidrigen und massiver Regelungslücken für diese Bedarfe eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden muss. Die Gerichte sehen hier als Grundlage, solange der Gesetzgeber diese nicht selber schafft, den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
Es sollten daher in der nächsten Zeit für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene und Auszubildende solche Lernmittel auf Basis des § 21 Abs. 6 SGB II beantragt und gerichtlich durchgefochten werden!
Als Begründung dafür hat das SG Gotha, sehr plakativ und sehr klar geliefert: ohne solche wären die Anspruchsberechtigten „abgehängt“.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Außer zu sagen, der Kampf gegen das Abhängen von über 2 Mio. Kindern und Jugendlichen im SGB II (und SGB XII und AsylbLG) sollte und muss offensiv geführt werden.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2407/
Willi S
Zusammengefasst, führt das SG Gotha aus, ein PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und ist somit als Teil der Ausformung der Sicherstellung des menschenwürdigen Daseins auf Zuschussbasis zu erbringen.
Hier das Urteil zum Download: tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2018/Urteil_SG_Gotha-_S_26_AS_397117.pdf
Dieses neue Urteil, steht in einer Reihe weiterer Urteile, in denen die Jobcenter zur Übernahme von Bildungskosten nach § 21 Abs. 6 SGB //, d.h. auf Zuschussbasis verurteilt wurden. So Schulbücher (LSG Niedersachsen-Bremen, v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17, internetfähigen PC (im Wert von 350 €) SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13) und ein Tablet, welches schulischerseits benötigt wird (SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER). In den anderen Urteilen wird herausgearbeitet, dass die Höhe des Anspruchs für Lernmittel und Bildung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist und es zu einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckungen kommt und daher wegen planwidrigen und massiver Regelungslücken für diese Bedarfe eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden muss. Die Gerichte sehen hier als Grundlage, solange der Gesetzgeber diese nicht selber schafft, den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
Es sollten daher in der nächsten Zeit für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene und Auszubildende solche Lernmittel auf Basis des § 21 Abs. 6 SGB II beantragt und gerichtlich durchgefochten werden!
Als Begründung dafür hat das SG Gotha, sehr plakativ und sehr klar geliefert: ohne solche wären die Anspruchsberechtigten „abgehängt“.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Außer zu sagen, der Kampf gegen das Abhängen von über 2 Mio. Kindern und Jugendlichen im SGB II (und SGB XII und AsylbLG) sollte und muss offensiv geführt werden.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2407/
Willi S
Ähnliche Themen
» PC/Laptop in Höhe von 600 EUR verurteilt Jobcenter muss zahlen zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.01.2019 - L 6 AS 238/18 B ER
» Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für einen Fußballspieler , wo der Kläger laut Spielervertrag eine monatliche Vergütung in Höhe von 250 € zuzüglich Prämien erhielt, hier bejahend. SG Rostock, Urteil vom 06.09.2018, S 2 AL 21/17
» Sind Jobcenter streitsüchtig? Gericht verurteilt Jobcenter knallhart zu Missbräulichkeitskosten in Höhe von 600 Euro
» Zur Übernahme der Kosten notwendiger Pkw-Reparaturarbeiten am Fahrzeug einer mehrfachbehinderten, bedürftigen Person als Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß den §§ 53 ff. SGB XII. BSG, Urteil vom 28. August 2018 (Az.: B 8 SO 9/17 R):
» Keine Übernahme der Kosten für einen orthopädischen Lattenrost der Größe 140 x200 cm samt Lieferung. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 28.05.2018 - L 11 AS 397/18 NZB
» Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für einen Fußballspieler , wo der Kläger laut Spielervertrag eine monatliche Vergütung in Höhe von 250 € zuzüglich Prämien erhielt, hier bejahend. SG Rostock, Urteil vom 06.09.2018, S 2 AL 21/17
» Sind Jobcenter streitsüchtig? Gericht verurteilt Jobcenter knallhart zu Missbräulichkeitskosten in Höhe von 600 Euro
» Zur Übernahme der Kosten notwendiger Pkw-Reparaturarbeiten am Fahrzeug einer mehrfachbehinderten, bedürftigen Person als Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß den §§ 53 ff. SGB XII. BSG, Urteil vom 28. August 2018 (Az.: B 8 SO 9/17 R):
» Keine Übernahme der Kosten für einen orthopädischen Lattenrost der Größe 140 x200 cm samt Lieferung. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 28.05.2018 - L 11 AS 397/18 NZB
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema