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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Auch bei einer Unterbrechung von 9 Monaten ( wegen des Bezugs von Krankengeld und wegen des Bezugs von Übergangsgeld) besteht Anspruch auf ALG 1. LSG Hessen, Urt. v. 18.05.2018 - L 7 AL 58/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Dem Begriff der Unmittelbarkeit ist keine starre zeitliche Grenze zu entnehmen ( vgl. BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R u. B 11 AL 3/16 R ).
2. Der danach weitergehende Schutzzweck von § 26 SGB III erfordert deshalb zur Beantwortung der Frage, ob ein unmittelbarer Anschluss zwischen den Leistungen besteht, die Prüfung, welche besonderen Umstände im Einzelfall zur Unterbrechung geführt haben.
3. Ein Ausschluss aus der Versichertengemeinschaft ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Umstände von solchem Gewicht sind, dass sie den Schluss rechtfertigen, die Betroffenen hätten sich von der Arbeitslosenversicherung abgekehrt. Besonderheiten der in § 26 Abs 2 SGB III jeweils bezeichneten Lohnersatzleistungen sind in diesem Rahmen zu berücksichtigen. Der Dauer der Unterbrechung kann dabei als Zeitmoment der geforderten Unmittelbarkeit eine indizielle Bedeutung zukommen, insbesondere wenn sie sich als besonders lange darstellt (vgl auch BSG Urteil vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 50/06 R ).
Quelle: Privat
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2390/
Willi S
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