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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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. Eine fehlende Zinsvereinbarung in einem unter Verwandten gewährtem Privatdarlehen steht der Anerkennung eines Darlehens im Rechtskreis des SGB II nicht entgegen. Eine Zinsvereinbarung ist im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis, die Leistungsfähig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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. Eine fehlende Zinsvereinbarung in einem unter Verwandten gewährtem Privatdarlehen steht der Anerkennung eines Darlehens im Rechtskreis des SGB II nicht entgegen. Eine Zinsvereinbarung ist im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis, die Leistungsfähig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 8:54

des Darlehensnehmers und auch angesichts der allgemeinen niedrigen Höhe der Zinsen auf dem Kapitalmarkt entbehrlich.
Sozialgericht Braunschweig vom 15.05.2018 - S 44 AS 529/16

Leitsatz RA Michael Loewy


2. Auch eine mündlich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung, die eine Rückgewähr des Darlehens vorsieht, sobald der Darlehensnehmer wieder leistungsfähig ist, ist unter Verwandten üblich und lässt nicht zwingend den Rückschluss auf eine anrechenbare Schenkung zu.
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
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