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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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. Eine fehlende Zinsvereinbarung in einem unter Verwandten gewährtem Privatdarlehen steht der Anerkennung eines Darlehens im Rechtskreis des SGB II nicht entgegen. Eine Zinsvereinbarung ist im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis, die Leistungsfähig
des Darlehensnehmers und auch angesichts der allgemeinen niedrigen Höhe der Zinsen auf dem Kapitalmarkt entbehrlich.
Sozialgericht Braunschweig vom 15.05.2018 - S 44 AS 529/16
Leitsatz RA Michael Loewy
2. Auch eine mündlich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung, die eine Rückgewähr des Darlehens vorsieht, sobald der Darlehensnehmer wieder leistungsfähig ist, ist unter Verwandten üblich und lässt nicht zwingend den Rückschluss auf eine anrechenbare Schenkung zu.
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
Willi S
Sozialgericht Braunschweig vom 15.05.2018 - S 44 AS 529/16
Leitsatz RA Michael Loewy
2. Auch eine mündlich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung, die eine Rückgewähr des Darlehens vorsieht, sobald der Darlehensnehmer wieder leistungsfähig ist, ist unter Verwandten üblich und lässt nicht zwingend den Rückschluss auf eine anrechenbare Schenkung zu.
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/grundsicherung-f%C3%BCr-arbeitssuchende-sgb-ii/
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
Willi S
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