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Zur Übernahme für eine Privathaushaftpflichtversicherung für ein selbstbewohntes Eigenheim. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 03.05.2018 - L 11 AS 257/18 NZB
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Die Kosten für die Versicherung gehören bei einer selbst bewohnten Immobilie nicht zu den Kosten der Unterkunft
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung hat der Kläger nicht abgeschlossen, er legt vielmehr lediglich Unterlagen zu einer Privathaftpflichtversicherung vor. Die Kosten hierfür sind aber nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung erstattungsfähig (vgl. dazu Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem vom Kläger genannten Verfahren L 11 AS 250/18 NZB zu S 13 AS 532/16 mwN).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200085&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2365/
Willi S
2. Die Kosten für die Versicherung gehören bei einer selbst bewohnten Immobilie nicht zu den Kosten der Unterkunft
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung hat der Kläger nicht abgeschlossen, er legt vielmehr lediglich Unterlagen zu einer Privathaftpflichtversicherung vor. Die Kosten hierfür sind aber nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung erstattungsfähig (vgl. dazu Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem vom Kläger genannten Verfahren L 11 AS 250/18 NZB zu S 13 AS 532/16 mwN).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200085&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2365/
Willi S
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