Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Bewilligung von Prozesskostenhilfe für polnische Staatsangehörige, die Unionsbürgerin ist, und wahrscheinlich nicht den Leistungsausschlüssen des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII unterliegt, weil bereits deren tatbestandliche Voraussetzungen nicht vorliegen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für polnische Staatsangehörige, die Unionsbürgerin ist, und wahrscheinlich nicht den Leistungsausschlüssen des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII unterliegt, weil bereits deren tatbestandliche Voraussetzungen nicht vorliegen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - rechtskräftig
Leitsätze ( Autor )
Auch ein fehlendes materielles Aufenthaltsrecht der Antragstellerin führt nicht - auch nicht im Wege eines "Erst-Recht-Schlusses" bei § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII - zu einem Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe (vgl. zur Parallelregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II LSG NRW, Urt. v. 10.10.2013 - L 19 AS 129/13; offen lassend BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177347&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
Auch ein fehlendes materielles Aufenthaltsrecht der Antragstellerin führt nicht - auch nicht im Wege eines "Erst-Recht-Schlusses" bei § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII - zu einem Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe (vgl. zur Parallelregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II LSG NRW, Urt. v. 10.10.2013 - L 19 AS 129/13; offen lassend BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177347&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Ähnliche Themen
» Der Anspruch auf Erstattung von vorläufig gewährten Leistungen (§ 328 Abs 3 Satz 2 SGB III) unterliegt nicht der Jahresfrist nach § 45 Abs 4 Satz 2 SGB X.
» Versagungsentscheidung nach §§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I liegt nicht vor - Voraussetzungen des Bestehens einer gleichgeschlechtlichen Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 Nr. 3 c, Abs. 3a SGB II - Folgenabwägung
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Umzug erforderlich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist, handelt es sich vorliegend bereits nicht um eine klärungsbedürfte Rechtsfrage.
» Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des
» Prozesskostenhilfe, für deren Bewilligung es gem. § 114 ZPO auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers ankommt, ist personengebunden und nicht vererblich.
» Versagungsentscheidung nach §§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I liegt nicht vor - Voraussetzungen des Bestehens einer gleichgeschlechtlichen Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft iSd § 7 Abs. 3 Nr. 3 c, Abs. 3a SGB II - Folgenabwägung
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Umzug erforderlich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist, handelt es sich vorliegend bereits nicht um eine klärungsbedürfte Rechtsfrage.
» Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des
» Prozesskostenhilfe, für deren Bewilligung es gem. § 114 ZPO auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers ankommt, ist personengebunden und nicht vererblich.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema