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Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in Form des Regelbedarfes für spanische Antragsteller.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.11.2017 - L 6 AS 1256/17 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II erfüllt, entfaltet der Leistungsausschluss wegen des Anwendungsvorrangs europäischen Sozialrechts keine Wirkung (vgl. auch LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13). Hier folgt er aus dem Verstoß der Vorschrift gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004).
2. Anspruch des schulpflichtigen Kindes eines Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung und abgeleitetes Aufenthaltsrecht des sorgeberechtigten Elternteils.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196496&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 6 AS 860/17 B ER ( Entscheidungsbesprechung veröffentlicht in jurisPR-SozR 21/2017 Anm. 1).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II erfüllt, entfaltet der Leistungsausschluss wegen des Anwendungsvorrangs europäischen Sozialrechts keine Wirkung (vgl. auch LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13). Hier folgt er aus dem Verstoß der Vorschrift gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004).
2. Anspruch des schulpflichtigen Kindes eines Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung und abgeleitetes Aufenthaltsrecht des sorgeberechtigten Elternteils.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196496&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 6 AS 860/17 B ER ( Entscheidungsbesprechung veröffentlicht in jurisPR-SozR 21/2017 Anm. 1).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2269/
Willi S
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