Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Einkommensermittlung bei Bezug von zwei Monatsgehältern aus einem Erwerbseinkommen von 2 verschiedenen Arbeitgebern
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Einkommensermittlung bei Bezug von zwei Monatsgehältern aus einem Erwerbseinkommen von 2 verschiedenen Arbeitgebern
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.2017 - L 9 AS 1845/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
Der Erwerbstätigengrundfreibetrag kann für jeden Beschäftigungsmonat nur einmal in Abzug gebracht werden.
Leitsatz ( Juris )
Fließt einem Leistungsberechtigten das in mehreren Monaten erarbeitete Arbeitsentgelt innerhalb desselben Monats zu, so ist das Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate auch dann gesondert zu bereinigen, wenn das Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern erzielt wurde. Allerdings kann der Erwerbstätigengrundfreibetrag für jeden Beschäftigungsmonat nur einmal in Abzug gebracht werden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197351&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: aA Sozialgericht Duisburg, Urt. v. 12.10.2017 - S 41 AS 1299/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Einkommensermittlung bei Bezug von zwei Monatsgehältern aus einem Erwerbseinkommen nach Arbeitgeberwechsel
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zur Frage, ob der Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR zweimal zu berücksichtigen ist, wenn der Leistungsberechtigte in einem Monat sowohl das Arbeitsentgelt für ein im Monat zuvor beendetes Arbeitsverhältnis als auch das Arbeitsentgelt für ein in diesem Monat neu aufgenommenes Arbeitsverhältnis ausgezahlt bekommt ( hier bejahend )
Leitsatz ( Redakteur )
§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II a.F. ist dahin zu verstehen, dass der Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR in Fällen wie dem vorliegenden, in dem es zu einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses kam und in einem Monat das Einkommen für zwei unterschiedliche Monate zufloss, unabhängig vom Zuflusszeitpunkt für jeden Monat zu gewähren ist, für den Einkommen erzielt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Der Erwerbstätigengrundfreibetrag kann für jeden Beschäftigungsmonat nur einmal in Abzug gebracht werden.
Leitsatz ( Juris )
Fließt einem Leistungsberechtigten das in mehreren Monaten erarbeitete Arbeitsentgelt innerhalb desselben Monats zu, so ist das Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate auch dann gesondert zu bereinigen, wenn das Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern erzielt wurde. Allerdings kann der Erwerbstätigengrundfreibetrag für jeden Beschäftigungsmonat nur einmal in Abzug gebracht werden (im Anschluss an BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 25/13 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197351&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: aA Sozialgericht Duisburg, Urt. v. 12.10.2017 - S 41 AS 1299/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Einkommensermittlung bei Bezug von zwei Monatsgehältern aus einem Erwerbseinkommen nach Arbeitgeberwechsel
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zur Frage, ob der Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR zweimal zu berücksichtigen ist, wenn der Leistungsberechtigte in einem Monat sowohl das Arbeitsentgelt für ein im Monat zuvor beendetes Arbeitsverhältnis als auch das Arbeitsentgelt für ein in diesem Monat neu aufgenommenes Arbeitsverhältnis ausgezahlt bekommt ( hier bejahend )
Leitsatz ( Redakteur )
§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II a.F. ist dahin zu verstehen, dass der Grundfreibetrag i.H.v. 100,00 EUR in Fällen wie dem vorliegenden, in dem es zu einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses kam und in einem Monat das Einkommen für zwei unterschiedliche Monate zufloss, unabhängig vom Zuflusszeitpunkt für jeden Monat zu gewähren ist, für den Einkommen erzielt wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - behinderter Mensch - Teilhabe am Arbeitsleben - Bezug von Ausbildungsgeld nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3 - Wohnheimunterbringung - Beibehaltung der bisherigen Unterkunft für
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für mehr als zwei Kinder - Gegen die Annahme eines Durchschnittskindergelds
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - kein horizontaler Verlustausgleich bei Einkommen aus zwei Gewerbebetrieben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Auszubildende - behinderter Mensch - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit Internatsunterbringung im Berufsbildungswerk - Bezug besonderer Leistungen zur Teilhabe im
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Verringerung der Personenzahl nach Bezug des Familienheims - Auszug erwachsener Kinder - Verwertung aufgrund Überschreitung der
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für mehr als zwei Kinder - Gegen die Annahme eines Durchschnittskindergelds
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - kein horizontaler Verlustausgleich bei Einkommen aus zwei Gewerbebetrieben
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Auszubildende - behinderter Mensch - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit Internatsunterbringung im Berufsbildungswerk - Bezug besonderer Leistungen zur Teilhabe im
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Verringerung der Personenzahl nach Bezug des Familienheims - Auszug erwachsener Kinder - Verwertung aufgrund Überschreitung der
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema