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Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Beantwortung von Fragen - § 120 SGG sperrt grundsätzlich - nicht - eine Anwendung des § 25 SGB X
LSG München, Urteil v. 29.11.2017 – L 11 AS 544/16
Leitsatz ( Juris )
1. Zur Frage des Anspruches auf Beantwortung von Fragen und damit in Zusammenhang stehender Akteneinsicht (Rn. 29 – 32)
2. Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG.
Hinweis Gericht:
Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X besteht nach dem Zweck der Vorschrift zwar nur während eines Verwaltungsverfahrens; für dessen Ende ist jedoch auf die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes abzustellen (vgl. Rombach in: Hauck/Noftz, SGB, 12/13, § 25 SGB X mwN), womit auch während eines gerichtlichen Verfahrens, das sich an ein Verwaltungsverfahren anschließt, der Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Behörde fortbesteht.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-138098?hl=true
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Zur Frage des Anspruches auf Beantwortung von Fragen und damit in Zusammenhang stehender Akteneinsicht (Rn. 29 – 32)
2. Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGG.
Hinweis Gericht:
Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X besteht nach dem Zweck der Vorschrift zwar nur während eines Verwaltungsverfahrens; für dessen Ende ist jedoch auf die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes abzustellen (vgl. Rombach in: Hauck/Noftz, SGB, 12/13, § 25 SGB X mwN), womit auch während eines gerichtlichen Verfahrens, das sich an ein Verwaltungsverfahren anschließt, der Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Behörde fortbesteht.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-138098?hl=true
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
Willi S
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