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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 6:41

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11.01.2018 - L 18 AS 2586/17 B ER - rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

Bei der vorzunehmenden Folgenabwägung wurde berücksichtigt, dass der Sicherung einer – gerade im Winter und bei den derzeit herrschenden Außentemperaturen - ausreichend beheizbaren Unterkunft aus verfassungsrechtlichen Gründen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz ein überragender Stellenwert zukommt. Dies gilt umso mehr, als hier kleine Kinder betroffen sind und die Antragstellerin schwanger ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197963&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:                              http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
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