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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Jobcenter ( JC ) müssen Fahrtkosten für Arztbesuche nur bei außergewöhnlich hohen Fahrtkosten übernehmen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.12.2017 - L 7 AS 3405/17
Leitsatz ( Redakteur )
Es besteht mangels besonderen Bedarfs kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten zu Ärzten, wenn die Fahrtkosten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Anteil nicht deutlich übersteigen ( hier liegt der geltend gemachte Bedarf für Fahrtkosten nicht erheblich über dem durchschnittlichen Bedarf, sondern nur um 2,81 Euro).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197606&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Es besteht mangels besonderen Bedarfs kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II für Fahrtkosten zu Ärzten, wenn die Fahrtkosten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Anteil nicht deutlich übersteigen ( hier liegt der geltend gemachte Bedarf für Fahrtkosten nicht erheblich über dem durchschnittlichen Bedarf, sondern nur um 2,81 Euro).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197606&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
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