Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß

Nach unten

Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  Empty Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß

Beitrag von Willi Schartema Di 27 Dez 2016 - 9:45

§ 22 Abs. 8 SGB II voraus, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich bereits gekündigt ist. Auch bei einem Vorliegen einer solchen mietrechtlichen Kündigung kann aber ein Bestehen eines Anordnungsgrunds zweifelhaft sein, da sich vor dem Eintritt der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit eine Räumungsklage anzuschließen hätte, für die § 22 Abs. 8 SGB II einen eigenen Schutzmechanismus zugunsten des Antragstellers vorsieht. Fehlt es hieran, ist keine konkrete Bedrohung durch eine Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit dargelegt.
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 6. Dezember 2016 (Az.: S 18 AS 3493/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel

2. Die den bislang zuständigen Sozialleistungsträger zur Leistung verpflichtende, aus § 2 Abs. 3 SGB X hervorgehende Zuständigkeitsnorm ist unanwendbar, wenn über Leistungen in einem neuen Bewilligungszeitraum zu entscheiden ist, und gerade im Streit steht, ob die jeweils angegangene Sozialbehörde noch eine örtliche Zuständigkeit hat.

3. Für die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit eines SGB II-Trägers entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 36 Satz 1 bzw. 2 SGB II und § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I kann die Tatsache sprechen, dass ein Antragsteller seine bisherige Mietwohnung nicht gekündigt hat und deshalb in diesem Bereich seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin aufrecht erhält. – Dies gilt allerdings nicht, wenn der Antragsteller diese Mietsache in keiner Weise (mehr) als ein dauerhafter Wohnsitz, sondern z. B. nur noch zur Unterstellung des Hausrats nutzt.

4. Bei entsprechenden Zuständigkeitskonflikten besteht die Möglichkeit des Rückgriffs auf den zur Erbringung vorläufiger Leistungen verpflichtenden § 43 Abs. 1 SGB I: Eine Bestimmung mit leistungsrechtlichem Charakter und keine bloße Zuständigkeitsnorm. Nach Klärung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt im weiteren Verwaltungsverfahren eine endgültige Zuordnung der Leistung.
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
Willi S
Anhänge
Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß  Attachment
SG MD S 18 AS 3493-16.pdf Du hast hier nicht die Berechtigung, Dateien runterzuladen.(350 KB) Anzahl der Downloads 0
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Fristlose und ordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen des Jobcenters Anmerkung zu: BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 173/15, Autor: Dr. Dietrich Beyer, RiBGH a.D.
» Eine Zusicherung zum Umzug kann im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann erteilt werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Vorwegnahme der Hauptsache vorliegen. LSG Berlin, Beschluss v. 20.06.2018 - L 31 AS 1002/18 B ER, L 31 AS 1003/18 B ER PKH
» Dass Mietrückstände aufgelaufen wären oder der Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hätte, reicht nicht für einen Anordnungsgrund, soweit die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Wege der einstweiligen Anordnung
» Kein Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für eine Waschmaschine - Zum Bestehen durchgreifender Zweifel am Vorliegen einer den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Notlage bei nur ausweichendem Auskunftsverhalten von
» Die Voraussetzungen für eine 100 %-Sanktion nach § 31a Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB II – eine weitere wiederholte Pflichtverletzung und eine bereits erfolgte vorangegangene Minderungsfeststellung wegen zumindest einer ersten wiederholten Pflichtverletzung – l

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten