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Übernahme der Umzugskosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie Postnachsendeauftrag
Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R
Autor: Jörg Neunaber, RA und FA für Sozialrecht
Leitsätze
1. Zu den einmalig durch die besondere Bedarfslage "Umzug" verursachten Kosten gehören heutzutage auch die Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten für einen Nachsendeantrag.
2. Die nicht näher konkretisierte Verpflichtungsklage ist nicht als unzulässig abzuweisen, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft den ihm obliegenden Hinweis unterlässt, auf eine bezifferte Leistungsklage umzustellen.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/lgi/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000012917&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
Willi S
Autor: Jörg Neunaber, RA und FA für Sozialrecht
Leitsätze
1. Zu den einmalig durch die besondere Bedarfslage "Umzug" verursachten Kosten gehören heutzutage auch die Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten für einen Nachsendeantrag.
2. Die nicht näher konkretisierte Verpflichtungsklage ist nicht als unzulässig abzuweisen, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft den ihm obliegenden Hinweis unterlässt, auf eine bezifferte Leistungsklage umzustellen.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/lgi/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000012917&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2286/
Willi S
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