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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer Urlaubabgeltung SGB III

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Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer Urlaubabgeltung  SGB III   Empty Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer Urlaubabgeltung SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Dez 2017 - 13:14

LSG München, Urteil v. 25.10.2017 – L 10 AL 93/17

Leitsatz ( Redakteur )

1. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung.

2. Nach § 157 Abs 2 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, wenn die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs 2 Satz 2 SGB III) und endet mit Ablauf der Zeit des abgegoltenen Urlaubs.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196897&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
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