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Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer Urlaubabgeltung SGB III
LSG München, Urteil v. 25.10.2017 – L 10 AL 93/17
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung.
2. Nach § 157 Abs 2 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, wenn die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs 2 Satz 2 SGB III) und endet mit Ablauf der Zeit des abgegoltenen Urlaubs.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196897&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung.
2. Nach § 157 Abs 2 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch auf Alg für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs, wenn die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen hat. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses (§ 157 Abs 2 Satz 2 SGB III) und endet mit Ablauf der Zeit des abgegoltenen Urlaubs.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=196897&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
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