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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte 2016 und 2017 sind verfassungsgemäß.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Sep 2017 - 13:59

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB

Leitsatz ( Redakteur )


Quelle:https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195153&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2252/
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