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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Aug 2017 - 8:10

daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt ist, kann es auch an den Voraussetzungen für eine anteilige Berücksichtigung der für das gesamte Grundstück anfallenden Nebenkosten nach dem sog. "Kopfteilprinzip" fehlen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Gericht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon überzeugt ist, dass den Leistungsempfänger insoweit keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen (insbesondere gegenüber dem Grundstückseigentümer) treffen.
  Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09.03.2017 - L 4 AS 818/13 - rechtskräftig

Leitsatz ( Juris )


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194082&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
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