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Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen.
Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gerichtet auf ein Grundurteil - Zuschuss statt Darlehen - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - selbst genutztes Hausgrundstück - tatsächliches Verwertungshindernis - Unzumutbarkeit des Auszugs - psychische Erkrankung - Bereitschaft von Kreditinstituten zur Beleihung - Schonvermögen - Fehlen von Angehörigen
BSG, Urteil vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
[b]Leitsatz ( Juris )
1. Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen.
2. Hilfesuchende ohne Angehörige sind vom gesetzlich vorgesehenen Schutz der Wohnstatt als Schonvermögen nicht ausgeschlossen.
3. Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Änderung des Rechtsgrunds der Zahlung (Zuschuss anstatt Darlehen) kann auf den Erlass eines Grundurteils gerichtet sein.[/b]
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14539
Rechtstipp: Sehr lesenswert dazu: Anmerkung zu: BSG 8. Senat, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R, Autor: Prof. Dr. Guido Kirchhoff, Erscheinungsdatum: 17.08.2017, Fundstelle: jurisPR-SozR 16/2017 Anm. 4
Verwertung selbst genutzter Hausgrundstücke psychisch kranker Sozialhilfeempfänger
Leitsätze
1. Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen.
2. Hilfesuchende ohne Angehörige sind vom gesetzlich vorgesehenen Schutz der Wohnstatt als Schonvermögen nicht ausgeschlossen.
3. Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Änderung des Rechtsgrunds der Zahlung (Zuschuss anstatt Darlehen) kann auf den Erlass eines Grundurteils gerichtet sein.
Quelle: jurisPR-SozR 16/2017 Anm. 4
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
BSG, Urteil vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R
[b]Leitsatz ( Juris )
1. Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen.
2. Hilfesuchende ohne Angehörige sind vom gesetzlich vorgesehenen Schutz der Wohnstatt als Schonvermögen nicht ausgeschlossen.
3. Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Änderung des Rechtsgrunds der Zahlung (Zuschuss anstatt Darlehen) kann auf den Erlass eines Grundurteils gerichtet sein.[/b]
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=14539
Rechtstipp: Sehr lesenswert dazu: Anmerkung zu: BSG 8. Senat, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R, Autor: Prof. Dr. Guido Kirchhoff, Erscheinungsdatum: 17.08.2017, Fundstelle: jurisPR-SozR 16/2017 Anm. 4
Verwertung selbst genutzter Hausgrundstücke psychisch kranker Sozialhilfeempfänger
Leitsätze
1. Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen.
2. Hilfesuchende ohne Angehörige sind vom gesetzlich vorgesehenen Schutz der Wohnstatt als Schonvermögen nicht ausgeschlossen.
3. Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Änderung des Rechtsgrunds der Zahlung (Zuschuss anstatt Darlehen) kann auf den Erlass eines Grundurteils gerichtet sein.
Quelle: jurisPR-SozR 16/2017 Anm. 4
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
Willi S
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