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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Mai 2017 - 8:34

BSG, Urteil v. 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

Leitsatz ( Redakteur )

Wird jegliche Verwertungsbemühung eines selbst genutzten großen Hausgrundstücks durch die Vermögensinhaber verweigert, scheidet eine darlehensweise Leistungsgewährung nach § 24 Abs. 5 SGB II aus.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/t/12um/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504221&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
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