Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.

Nach unten

Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.  Empty Keine Weiterbewilligung von SGB II- Leistungen, wenn der Antragsteller sich weigert, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung seinen Mitwirkungspflichten zur Beantragung seiner Altersrente nachzukommen.

Beitrag von Willi Schartema Di 25 Aug 2015 - 8:56

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2015 - L 3 AS 370/15 B ER



Leitsätze ( Autor )
1. Die Berücksichtigung fiktiven Einkommens - hierzu gehört auch der Verweis auf eine mögliche Rentenantragstellung - verstößt - nicht - gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz ( a. A. LSG NRW, Beschl. v. 11.4.2012 – L 19 AS 544/12 B ER und des SG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2015 – S 4 AS 2983/12 ).

2. In der vorliegenden Fallkonstellation erfolgt die Berücksichtigung des (tatsächlich bestehenden) Anspruchs auf eine vorrangige Sozialleistung (hier der Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder auf Altersrente für langjährig Versicherte) nicht durch Rückgriff auf normative Verhältnisse, sondern einen tatsächlich in der Verfügungsmacht des Antragstellers stehenden Rentenanspruch, der nur deswegen nicht zu Auszahlung kommt, weil sich der Antragsteller weigert, einen ausgefüllten Fragebogen und für die Antragsbearbeitung noch fehlende Unterlagen einzureichen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1867/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter darf ALG II- Leistungen für einen Folgeantrag nicht ablehnen, weil der Antragsteller sich weigert, einen Rentenantrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen. Keine Versagung bzw. Leistungsentzug von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
»  Grundsicherung für Arbeitsuchende - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen - vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessensausübung - keine Unbilligkeit oder besondere Härte
» Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einstweiliger Rechtsschutz - Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Anforderungen an die Ermessensausübung -
»  Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - Vermeidung von Unbilligkeiten - Bundesfreiwilligendienst

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten