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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung eines Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X betreffend mit Erstattungsforderungen verbundene endgültige Leistungsfestsetzungen.

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Beitrag von Willi Schartema Di 8 Aug 2017 - 16:21

LSG NRW, Urt. v. 22.06.2017 - L 19 AS 2181/16



Hinweis Gericht


1. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat die Verwaltung schon eine Rücknahmeentscheidung nach § 44 Abs. 1 SGB X nicht mehr zu treffen, wenn die rechtsverbindliche, grundsätzlich zurückzunehmende Entscheidung ausschließlich Leistungen für Zeiten betrifft, die außerhalb der durch den Rücknahmeantrag bestimmten Verfallsfrist des 44 Abs. 4 SGB X liegen. Die Unanwendbarkeit der "Vollzugsregelung des § 44 Abs. 4 SGB X" steht dann einer isolierten Rücknahme entgegen (BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 10 m.w.N). Die Rücknahme steht unter dem Vorbehalt, dass Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 SGB X noch zu erbringen sind (BSG, Urteil vom 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R). Dies gilt in gleicher Weise bei der Verkürzung der rückwirkenden Leistungserbringung auf einen Zeitraum bis zu einem Jahr nach § 40 Abs. 1 S. 2 SGB II a. F., wenn der Antrag auf Rücknahme nach dem 31.03.2011 gestellt worden ist (BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 10 m.w.N).

2. Der Überprüfungsantrag liegt deutlich außerhalb der Jahresfrist nach Ablauf des streitgegenständlichen Zeitraumes; eine Korrektur im Sinne einer günstigeren als der mit Bescheiden getroffenen endgültigen Leistungsfestsetzung ist daher nach §§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II a.F., 44 Abs. 4 SGB X verwehrt.

 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194255&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
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