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Regelbedarf - Höhe - unbezifferter Antrag
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
Leitsatz ( Redakteur )
Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebens-unterhalts von 409,- Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193856&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Der seit 01.01.2017 für alleinstehende Langzeitarbeitslose geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebens-unterhalts von 409,- Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193856&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2221/
Willi S
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