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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wer als nichtdeutscher Antragsteller in keiner Weise als dem Grunde nach leistungsberechtigt entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (a. F.) aufzufassen ist und sich auch durchgehend auf der Grundlage seines Aufenthaltsrechts zum Zwecke der
Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a) FreizügG/EU in Verbindumg mit § 2 Abs. 1 FreizügG/EU stets sehr um Arbeit bemüht hat
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 13. April 2017 (Az.: S 10 AS 463/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
bei dem ist die aus § 21 Satz 1 SGB XII hervorgehende Ausschlussnorm nicht dahingehend auszulegen, dass bereits ein Bestehen einer Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II eine Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen gemäß dem SGB XII (Sozialhilfe) ausschließt.
2. Der Wortlaut des § 21 Satz 1 SGB XII verweist nicht ausschließlich auf die Erwerbsfähigkeit
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 13. April 2017 (Az.: S 10 AS 463/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
bei dem ist die aus § 21 Satz 1 SGB XII hervorgehende Ausschlussnorm nicht dahingehend auszulegen, dass bereits ein Bestehen einer Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II eine Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen gemäß dem SGB XII (Sozialhilfe) ausschließt.
2. Der Wortlaut des § 21 Satz 1 SGB XII verweist nicht ausschließlich auf die Erwerbsfähigkeit
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2210/
Willi S
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