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Das Einfamilienhaus des Klägers ist nicht angemessen im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 06.12.2016 - L 9 AS 4043/13
Leitsatz ( Juris )
Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II richtet sich (allein) nach den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und nicht nach der Einhaltung der nach der Wohnflächenverordnung bzw. der aktuellen Landesbauordnung erforderlichen Raumhöhe für Aufenthaltsräume. Nachträgliche Änderungen der Landesbauordnung sind nicht zu berücksichtigen, solange die weitere Nutzung der Räume weder baurechtlich untersagt wird noch wesentlich eingeschränkt ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189526&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II richtet sich (allein) nach den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG und nicht nach der Einhaltung der nach der Wohnflächenverordnung bzw. der aktuellen Landesbauordnung erforderlichen Raumhöhe für Aufenthaltsräume. Nachträgliche Änderungen der Landesbauordnung sind nicht zu berücksichtigen, solange die weitere Nutzung der Räume weder baurechtlich untersagt wird noch wesentlich eingeschränkt ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189526&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
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