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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen

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Beitrag von Willi Schartema Do 25 Mai 2017 - 6:36

Das LSG Celle-Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein schwerbehinderter Schüler einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Begleitung auf seinem Schulweg gegen seine Krankenkasse hat, obwohl es sich dabei um eine Leistung der Sozialhilfe handelt.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13.03.2017 - L 4 KR 65/17 B ER: https://www.juris.de/jportal/portal/t/103f/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504054&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
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