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Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen
Das LSG Celle-Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein schwerbehinderter Schüler einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Begleitung auf seinem Schulweg gegen seine Krankenkasse hat, obwohl es sich dabei um eine Leistung der Sozialhilfe handelt.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13.03.2017 - L 4 KR 65/17 B ER: https://www.juris.de/jportal/portal/t/103f/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504054&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13.03.2017 - L 4 KR 65/17 B ER: https://www.juris.de/jportal/portal/t/103f/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504054&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2192/
Willi S
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