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Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - Änderung der Verhältnisse - Umsatzsteuerzahlungen - hier keine jährliche Berechnung des Einkommens
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.03.2017 - L 32 AS 1005/15
Hinweis Gericht
§ 3 Abs. 5 Satz 1 ALG II-V enthält keine Ermächtigung zur Einkommensberechnung unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums auf Jahresbasis, insbesondere nicht auf Basis des Kalender- oder Steuerjahres.
§ 3 Abs. 5 ALG II-V zielt mithin darauf ab, Einkommen, das an sich (zugunsten) des Leistungsberechtigten nicht zu berücksichtigen wäre, gleichwohl (zu Lasten) des Leistungsberechtigten zu berücksichtigen, um damit zu verhindern, dass Einkommen unberücksichtigt bleibt, das vor dem maßgebenden Leistungszeitraum erzielt wurde, wegen seiner Höhe jedoch ausreichend wäre, um den Bedarf im maßgebenden Bewilligungszeitraum ganz oder teilweise zudecken. Wegen dieser für den Leistungsberechtigten nachteiligen Wirkung des § 3 Abs. 5 ALG II-V erfordert die Anwendung dieser Vorschrift einen Hinweis gegenüber dem Leistungsberechtigten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191348&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2179/
Willi S
Hinweis Gericht
§ 3 Abs. 5 Satz 1 ALG II-V enthält keine Ermächtigung zur Einkommensberechnung unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums auf Jahresbasis, insbesondere nicht auf Basis des Kalender- oder Steuerjahres.
§ 3 Abs. 5 ALG II-V zielt mithin darauf ab, Einkommen, das an sich (zugunsten) des Leistungsberechtigten nicht zu berücksichtigen wäre, gleichwohl (zu Lasten) des Leistungsberechtigten zu berücksichtigen, um damit zu verhindern, dass Einkommen unberücksichtigt bleibt, das vor dem maßgebenden Leistungszeitraum erzielt wurde, wegen seiner Höhe jedoch ausreichend wäre, um den Bedarf im maßgebenden Bewilligungszeitraum ganz oder teilweise zudecken. Wegen dieser für den Leistungsberechtigten nachteiligen Wirkung des § 3 Abs. 5 ALG II-V erfordert die Anwendung dieser Vorschrift einen Hinweis gegenüber dem Leistungsberechtigten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191348&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2179/
Willi S
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