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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien

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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 März 2017 - 11:24

OVG Lüneburg, Beschluss v. 10.03.2017 - Az. 2 ME 63/17

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine teilweise nach Bulgarien abgeschobene Familie die Abschiebung dulden muss.
Quelle: Quelle: Pressemitteilung des OVG Lüneburg v. 10.03.2017 : https://www.juris.de/jportal/portal/t/18u1/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303517&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2158/
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