Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Oktober 2024
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien

Nach unten

Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien Empty Abschiebung eines Teils einer Familie nach Bulgarien

Beitrag von Willi Schartema Mo 13 März 2017 - 11:24

OVG Lüneburg, Beschluss v. 10.03.2017 - Az. 2 ME 63/17

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine teilweise nach Bulgarien abgeschobene Familie die Abschiebung dulden muss.
Quelle: Quelle: Pressemitteilung des OVG Lüneburg v. 10.03.2017 : https://www.juris.de/jportal/portal/t/18u1/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303517&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2158/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bundesverfassungsgericht verhindert Abschiebung nach Bulgarien bei einer alleinerziehenden (in Bulgarien anerkannten) Mutter mit Kindern
» Niedersächsische Oberverwaltungsgericht: Derzeit unzulässige Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien
» Das Erfordernis der Durchführung eines Umzugs im Sinne des § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II liegt vor bei einer glaubhaft gemachten Entscheidung zur Eheschließung und Gründung einer eigenen Familie.
» Die angemessene Wohnungsgröße orientiert sich auch bei Bewohnern einer Familie nicht nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, sondern an der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
» Grundsicherung für Arbeitsuchender - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines Teils des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber - Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges - keine Berücksichtigung der Schuldentilgung - bereite Mittel

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten