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Arbeitslosenversicherung; berufliche Weiterbildung; Bildungsgutschein; Fahrtkostenübernahme; Keine zwingende Beschränkung auf solche Fahrtkosten, die zusätzlich zu den Kosten entstehen, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnis anfallen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urt. 24.01.2017 - S 17 AL 2324/16
Leitsatz ( Juris )
Ein Bildungsgutschein, der Fahrtkosten dem Grunde nach uneingeschränkt bewilligt, ist nicht rechtswidrig. § 85 SGB III ist nicht so zu verstehen, dass Fahrtkosten, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin anfielen, zwingend nicht berücksichtigungsfähig sind. Eine solch zwingende Beschränkung der Bezuschussung von Fahrtkosten bei Fahrten mit einem Kfz entsprechend der Geschäftsweisung Nr. V 13, Abs. 1 der Beklagten teilt die Kammer nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190754&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Ein Bildungsgutschein, der Fahrtkosten dem Grunde nach uneingeschränkt bewilligt, ist nicht rechtswidrig. § 85 SGB III ist nicht so zu verstehen, dass Fahrtkosten, die aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ohnehin anfielen, zwingend nicht berücksichtigungsfähig sind. Eine solch zwingende Beschränkung der Bezuschussung von Fahrtkosten bei Fahrten mit einem Kfz entsprechend der Geschäftsweisung Nr. V 13, Abs. 1 der Beklagten teilt die Kammer nicht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190754&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
Willi S
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