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Prozesskostenhilfe - wiederholter Antrag - unveränderte persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Beschwerdeausschluss - materielle Rechtskraft - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmissbräuchlichkeit
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16 B PKH - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1) Der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs 3 Nr 2a SGG greift auch dann, wenn das SG einen PKH-Antrag wegen (unveränderter) persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse mit der Begründung abgelehnt hat, er sei unzulässig.
2) Wurde ein PKH-Antrag wegen fehlender tatsächlicher Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgelehnt, ist ein erneuter PKH-Antrag nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bzw. Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig, wenn - bei insoweit unveränderten Verhältnissen, dies Angaben nunmehr vorliegen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190686&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2150/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1) Der Beschwerdeausschluss nach § 172 Abs 3 Nr 2a SGG greift auch dann, wenn das SG einen PKH-Antrag wegen (unveränderter) persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse mit der Begründung abgelehnt hat, er sei unzulässig.
2) Wurde ein PKH-Antrag wegen fehlender tatsächlicher Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgelehnt, ist ein erneuter PKH-Antrag nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bzw. Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig, wenn - bei insoweit unveränderten Verhältnissen, dies Angaben nunmehr vorliegen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190686&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2150/
Willi S
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