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Diese Übersicht enthält als Urteile2.doc / Urteile2.pdf von Ende 1993 bis 2012 erfasste Entscheidungen. Aufge-nommen wurden auch die ursprünglich in der "Rechtsprechungsübersicht zum AsylbLG" Urteile1.doc von 1993 bis 1997 erfassten Entscheidungen.
25.06.12: Online-Petition gegen Eröffnung des "Asylknastes" am BER
Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 25. Juni 2012
Flughafen BER: Brandenburg trainiert Internierung von Flüchtlingen / Flüchtlingsräte starten Online-Petition gegen Eröffnung des „Asylknastes“
Die Eröffnung des neuen Flughafens BER „Willy Brandt“ wurde auf März 2013 verschoben – die Internierungseinrichtung für Flüchtlinge am BER zur Durchführung des sogenannten Flughafen-Asylverfahrens ist jedoch bezugsfertig und soll nach Willen der Landesregierung Brandenburg noch im Juli in Betrieb gehen. Nach Auskunft der Pressestelle des Brandenburger Innenministeriums sollen in der neu richteten Unterkunft die Abläufe für das Flughafenverfahren erprobt und Asylsuchende, die am alten Flughafen Schönefeld ankommen, interniert werden.
Gegen diese Pläne protestieren die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg scharf. Sie haben eine Online-Petition gestartet, in der sie die Landesregierung auffordern, die Inbetriebnahme der Einrichtung zu verweigern (http://openpetition.de/petition/online/keine-internierung-von-asylsuchenden-am-flughafen-willy-brandt). Darin heißt es: „Im Februar 2012 hat der Brandenburger Landtag mit einem fraktionsübergreifenden Beschluss seine Ablehnung des Flughafen-Asylverfahrens erklärt. Die Landesregierung wurde beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass auf das Flughafen-Asylverfahren am BER verzichtet wird.
Durch die verschobene Eröffnung des Flughafens gewinnt die Landesregierung Zeit, diesen wichtigen Auftrag umzusetzen. Eine Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung am BER Monate vor der Eröffnung des neuen Flughafens stünde jedoch im eklatanten Widerspruch dazu. Mit der vorzeitigen Inbetriebnahme der Einrichtung würde die Landesregierung Brandenburg Fakten schaffen, die der rigiden Asylpolitik der Bundesregierung in die Hände spielen.“ Dorothea Lindenberg vom Flüchtlingsrat Brandenburg erklärt dazu: „Die Landesregierung macht sich unglaubwürdig, wenn sie sich öffentlich gegen das Flughafenverfahren ausspricht und gleichzeitig schon Monate vor der Flughafeneröffnung die Internierung von Flüchtlingen trainiert, damit das Flughafenverfahren ab März 2013 möglichst reibungslos ablaufen kann.“
Auch Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin fordert vom Brandenburger Ministerpräsidenten Platzeck mehr Courage: „Wenn es der Landesregierung wirklich ernst ist mit ihrer Ablehnung des Flughafen-Asylverfahrens, dann hätte sie jetzt die Chance, dies zu beweisen. Die vorzeitige Inbetriebnahme ist absurd: Flughafen können sie nicht, Knast schon.“
Mit der gestarteten Online-Petition wird die Landesregierung Brandenburg aufgefordert,
1. die Internierungseinrichtung für Asylsuchende am Flughafen BER „Willy Brandt“ nicht in Betrieb zu nehmen.
2. sich gegenüber der Bundesregierung intensiv dafür einzusetzen, dass am BER keine Flughafen-Asylverfahren durchgeführt werden.
3. alle ihre Entscheidungen hinsichtlich des Flughafenverfahrens am BER transparent zu machen und sofort der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
4. die angekündigte Bundesratsinitiative zur bundesweiten Abschaffung des Flughafenverfahrens zügig umzusetzen.
Im Juli planen verschieden antirassistische Organisationen weitere Protestaktionen gegen die Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung und das Flughafenverfahren. Außerdem rufen die Flüchtlingsräte dazu auf, am Tag X nach Inbetriebnahme den „Asylknast“ vor Ort in Augenschein zu nehmen und lautstark dessen Schließung zu fordern. Am 21.7.2012 endet die Zeichnungsfrist der Online-Petition, dann werden die gesammelten Unterschriften an Ministerpräsident Platzeck übergeben.
Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin e.V., Martina Mauer, Tel. 030-243 44 57 62
Flüchtlingsrat Brandenburg, Dorothea Lindenberg, Tel. 0176-999 33 631
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Das Flughafenverfahren
Nach dem Willen der Bundesregierung soll am neuen Berliner Großflughafen BER das sog. Flughafen-Asylverfahren im großen Stil durchgeführt werden. Asylsuchende, die ohne gültige Papiere am Flughafen ankommen, sollen noch vor ihrer Einreise inhaftiert und einem rechtsstaatlich äußerst fragwürdigem Asyl-Schnellverfahren unterzogen werden.
Voraussetzung ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete „Unterkunft“ existiert, denn dort gelten sie als noch nicht eingereist. Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bleibt den AsylbewerberInnen nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Internierungseinrichtung, bis die Abschiebung möglich wird.
Menschenrechtsorganisationen und Anwaltsvereine halten die Inhaftierung von Schutzsuchenden und ihrer Kinder für menschenrechtswidrig. Die Eile des Flughafen-Verfahrens sowie die kurzen Rechtsschutzfristen machen ein faires Asylverfahren unmöglich und können zu fatalen Fehlentscheidungen führen.
Die Inhaftierung schutzsuchender Flüchtlinge am Flughafen wird derzeit vor allem in Frank-furt/Main praktiziert, in wenigen Einzelfällen auch in Hamburg, München, Düsseldorf und Berlin-Schönefeld. Alle anderen deutschen Flughäfen, darunter Stuttgart, Köln/Bonn und Berlin-Tegel, verzichten auf die Internierung Asylsuchender.
Wohlfahrtsverbände, kirchliche Organisationen und zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das Flughafenverfahren ausgesprochen: www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Gemeinsame_Stellungnahme_Flughafenverfahren.pdf. Weitere Informationen unter: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/schwerpunkte/flughafenverfahren
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php
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