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Übersicht: Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Geflüchtete im AsylbLG, SGB II und SGB XII (Claudius Voigt, GGU
Liebe Kolleginnen,
die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen weichen zwischen den Leistungssystemen SGB II, SGB XII und AsylbLG zum Teil erheblich voneinander ab. Dennoch stellt sich zunehmend die Frage nach der Anrechnung etwa von Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, Freiwilligendiensten oder Erwerbstätigkeit bei weiter bestehendem (ergänzenden) Leistungsbezug. Daher habe ich für das IQ Netzwerk Niedersachsen den Versuch unternommen, dazu eine grobe Orientierung in Form der altbekannten Tabellen zu erstellen. Diese kann natürlich nur eine erste Orientierung geben, ohne jede Einzelfallfrage vollständig zu beantworten. Die Tabelle findet ihr hier: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen weichen zwischen den Leistungssystemen SGB II, SGB XII und AsylbLG zum Teil erheblich voneinander ab. Dennoch stellt sich zunehmend die Frage nach der Anrechnung etwa von Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, Freiwilligendiensten oder Erwerbstätigkeit bei weiter bestehendem (ergänzenden) Leistungsbezug. Daher habe ich für das IQ Netzwerk Niedersachsen den Versuch unternommen, dazu eine grobe Orientierung in Form der altbekannten Tabellen zu erstellen. Diese kann natürlich nur eine erste Orientierung geben, ohne jede Einzelfallfrage vollständig zu beantworten. Die Tabelle findet ihr hier: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2220/
Willi S
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