Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -

Nach unten

Sinnfreie Maßnahme - Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -  Empty Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -

Beitrag von Willi Schartema Fr 29 Jun 2012 - 20:11

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER - hat entschieden, dass eine Sanktion wegen des Weigerung eine Maßnahme weiter zu besuchen dann nicht rechtmäßig ist, wenn die betreffende Maßnahme für den Betreffenden nicht zumutbar ist.

Es kommt regelmäßig vor, dass Hilfebedürftige erst einmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen in der sie sich verpflichten an einer Maßnahme teilzunehmen. Die Maßnahmen sind dann entweder immer wieder die gleichen oder bringen die Hilfebedürftigen nicht voran. Dem hat das Landessozialgericht nun eine eindeutige Absage erteilt.

Aus dem Urteil (bearbeitet und eingekürzt):
..... Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kommt es für die Frage, inwieweit die Weigerung, eine in einer Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme fortzuführen, eine Absenkung der Regelleistungen nach § 31 SGB II rechtfertigt, durchaus darauf an, ob die Maßnahme zumutbar war. Es kann dahinstehen, ob dem Wortlaut der Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c) SGB II eindeutig zu entnehmen ist, ob sich das Adjektiv “zumutbare” am Beginn der Aufzählung auch auf die “sonstigen Maßnahmen” bezieht. Entscheidend ist, dass auch wenn es nicht im Gesetz stünde – die Teilnahme an unzumutbaren Maßnahmen nicht verlangt werden kann. Soweit das Sozialgericht im Anschluss an Sonnhoff in JurisPK-SGB II, 2. Aufl., § 31 Rdnr. 89/90 darauf verweist, dass es gegen Treu und Glauben verstoße, erst eine Eingliederungsvereinbarung mit einer vereinbarten Maßnahme zu unterschreiben und dann geltend zu machen, die Maßnahme sei unzumutbar, berücksichtigt es nicht genügend, dass die Eingliederungs- vereinbarung nach dem SGB II zwar formell als Vertrag ausgestaltet ist, es sich in der Sache aber nicht um einen Vertrag handelt in dem Sinne, dass sich zwei gleichberechtigte Partner gegenüber stehen, sondern lediglich um eine neue “moderne” Form hoheitlichen Verwaltungshandelns. Dementsprechend besteht kein Anlass, die gerichtliche Inhaltskontrolle gegenüber einer durch Verwaltungsakt zugewiesenen Maßnahme zu lockern. Entsprechend wird in der Kommentarliteratur denn auch die Auffassung vertreten, dass im Rahmen einer Sanktion nach § 31 SGB II wegen Abbruchs der mit Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Maßnahme die Zumutbarkeit dieser Maßnahme geprüft werden müsse. Dem folgt der erkennende Senat.

Gegen die Zumutbarkeit der in der zwischen den Beteiligten geschlossenen Eingliederungsvereinbarung vorgesehenen Maßnahme (Teilnahme an dem Maßnahmeprojekt “XY”) bestehen erhebliche Bedenken. Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist die Teilnahme nur an solchen Maßnahmen zuzumuten, die geeignet sind, seine Eingliederung in das Erwerbsleben zu befördern. Die Maßnahmen müssen Kenntnisse vermitteln, deren Erwerb für den Arbeitsuchenden in seiner konkreten Situation sinnvoll ist. Der Antragsteller hat aber vorgetragen, bisher hätten im Rahmen des “Maßnahmeprojekts” lediglich zwei allgemeine Gespräche stattgefunden. Diesen Vortrag hat der Antragsgegner unwidersprochen hingenommen, ebenso wie den weiteren Vortrag des Antragstellers, er sei vom Maßnahmeträger aufgefordert worden, sich doch selbst Arbeit und Unterlagen mitzubringen, damit er sich während der zu erfüllenden Zeitvorgabe von 15 Stunden in der Woche sinnvoll beschäftigen könne. Der Senat muss deshalb im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von der – nicht bestrittenen – Richtigkeit dieser Angaben ausgehen. (…)

Da das SG Lübeck häufig Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg heranzieht, dürfte dieser Gerichtsbeschluss bei einer wiederholten Zuweisung in eine sinnfreie Maßnahme den Stand der ARGE deutlich verschlechtern. Insbesondere muß die ARGE den Nachweis erbringen, das beim Leistungsempfänger berufliche Mängel erkannt wurden, und diese auch definitiv innerhalb der Maßnahme abgebaut werden. Die häufig verwendete Aussage des Fallmanagers "bei Bedarf kann...." ist also ungeeignet die Zuweisung in eine Maßnahme zu begründen/rechtfertigen.

Fazit:
Prüft genau in welche Maßnahme der FM Euch stecken will. Laßt Euch schriftlich geben, welche beruflichen Mängel er erkannt hat, und wie diese durch welche Qualifizierungsmaßnahme abgebaut werden. "Kann und können" hat hier nichts zu suchen, das sind keine konkreten Aussagen. Solltet Ihr wiederholt in eine Maßnahme gesteckt werden, und diese hat bereits bei der ersten Teilnahme keinen Erfolg gebracht, dann besteht auf Eurer Seite durchaus ein berechtigter Verweigerungsgrund, und von Seiten des Fallmanagers Erklärungsbedarf.

Also nie eine Sinnfreie Maßnahme antreten.

http://www.portios.de/phpBB3/viewtopic.php?f=13&t=236

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=80421

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten