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Zur Bewilligung von Einstiegsgeld für eine Tätigkeit in England ( hier verneinend )
Sozialgericht Augsburg, Urt. v. 30.01.2017 - S 8 AS 1421/16
Leitsatz ( Redakteur )
Der Kläger hätte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des SGB I) i.V.m. § 30 Abs. 3 des SGB ) nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland, hier im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Dies kollidiert mit dem Grundprinzip des SGB II, dass Leistungen nur an im Inland aufhältige Personen erbracht werden. Daraus kann auch abgeleitet werden, dass Tätigkeiten im Ausland nur dann gefördert werden sollen, wenn damit keine Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland verbunden ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190287
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Der Kläger hätte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des SGB I) i.V.m. § 30 Abs. 3 des SGB ) nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland, hier im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Dies kollidiert mit dem Grundprinzip des SGB II, dass Leistungen nur an im Inland aufhältige Personen erbracht werden. Daraus kann auch abgeleitet werden, dass Tätigkeiten im Ausland nur dann gefördert werden sollen, wenn damit keine Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland verbunden ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190287
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
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