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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Anrechnung von Betriebs- und Heizkostenguthaben

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Zur Anrechnung von Betriebs- und Heizkostenguthaben  Empty Zur Anrechnung von Betriebs- und Heizkostenguthaben

Beitrag von Willi Schartema Do 9 Feb 2017 - 15:14

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. vom 18.01.2017 – L 5 AS 141/16


Leitsatz RA Michael Loewy

1. Ein Betriebs- und Heizkostenguthaben ist nicht gem. § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II auf einen Zeitraum von 6 Monaten gleichmäßig aufzuteilen, sondern vielmehr so aufzuteilen, dass es im Zufluss des Folgemonates zunächst auf die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anzurechnen ist, bis diese vollständig entfallen. Der Restbetrag des Guthabens ist in den Folgemonaten in gleicher Weise anzurechnen bis es verbraucht ist.

2. Der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.02.2013 die eine Anrechnung des Betriebs- und Heizkostenguthabens unter Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II befürwortet, ist nicht zu folgen. Diese berücksichtigt weder den eindeutigen Wortlaut von § 11 Abs. 3 SGB II, noch den Sinn und Zweck von § 22 Abs. 3 SGB II sowie die Rechtsprechung des BSG. [noch nicht rechtskräftig]
Quelle: https://www.anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/
Rechtstipp: ebenso SG Magdeburg, Urteil vom 10.06.2016 - S 15 AS 3053/13 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
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