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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Verringerung der Bewohnerzahl durch Auszug der erwachsenen Kinder - Überschreitung der Wohnflächengrenze
BSG, Urteil v. 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Eigenheim von Hartz-IV-Beziehern kann nach dem Auszug der Kinder unangemessen groß sein.
2. Nicht als normativer Anknüpfungspunkt für eine Erhöhung der allgemeinen Angemessenheitsgrenze kann § 82 Abs 3 S 2 II. WoBauG herangezogen werden, wonach eine Verminderung der Personenzahl nach dem erstmaligen Bezug der Wohnung für die Beurteilung der angemessenen Wohnfläche von steuerbegünstigten Wohnungen unschädlich ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14487&pos=11&anz=144
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein Eigenheim von Hartz-IV-Beziehern kann nach dem Auszug der Kinder unangemessen groß sein.
2. Nicht als normativer Anknüpfungspunkt für eine Erhöhung der allgemeinen Angemessenheitsgrenze kann § 82 Abs 3 S 2 II. WoBauG herangezogen werden, wonach eine Verminderung der Personenzahl nach dem erstmaligen Bezug der Wohnung für die Beurteilung der angemessenen Wohnfläche von steuerbegünstigten Wohnungen unschädlich ist.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14487&pos=11&anz=144
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2143/
Willi S
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