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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte Eigentumswohnung - Zweipersonenhaushalt - unangemessene Größe - Erhöhung der Wohnflächengrenze wegen gewerblicher Nutzung
BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R
Arbeitszimmer muss bei zu großer Eigentumswohnung berücksichtigt werden.
Leitsätze (Autor)
Die Ausübung eines Gewerbes oder Berufs in einem selbstgenutzten Haus oder einer selbstgenutzten ETW kann ein besonderer Umstand sein, der die Änderung der Wohnfläche nach dem II. WoBauG rechtfertigt, weil mittels dieses Gewerbes oder Berufs ein zentrales Ziel des SGB II, dass der Hilfebedürftige seinen Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten kann (§ 1 Abs 2 Satz 1 SGB II nF), erreicht werden kann.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13642&pos=3&anz=147
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
Arbeitszimmer muss bei zu großer Eigentumswohnung berücksichtigt werden.
Leitsätze (Autor)
Die Ausübung eines Gewerbes oder Berufs in einem selbstgenutzten Haus oder einer selbstgenutzten ETW kann ein besonderer Umstand sein, der die Änderung der Wohnfläche nach dem II. WoBauG rechtfertigt, weil mittels dieses Gewerbes oder Berufs ein zentrales Ziel des SGB II, dass der Hilfebedürftige seinen Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten kann (§ 1 Abs 2 Satz 1 SGB II nF), erreicht werden kann.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13642&pos=3&anz=147
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
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