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Zur Durchsetzung angemessener Unterkunftskosten nach § 22 SGB II und hiermit in Zusammenhang stehender Fragen einer durch Verwaltungsanweisung bestimmte Mietobergrenze im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.12.2016 - L 15 AS 257/16 B ER
Hinweis Gericht:
In materieller Hinsicht hat bereits der Antrag auf Bewilligung unterhaltssichernder Leistungen nach § 16 Abs. 1 SGB I auch als anspruchsauslösender Antrag auf gleichartige Leistungen nach dem SGB XII gewirkt (BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R -, Rn. 22, Beschluss vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 58/13 B).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=63BBF50CE5F2F4AF3F50C92E5B8B50DC.jp17?doc.id=JURE170021753&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
Willi S
Hinweis Gericht:
In materieller Hinsicht hat bereits der Antrag auf Bewilligung unterhaltssichernder Leistungen nach § 16 Abs. 1 SGB I auch als anspruchsauslösender Antrag auf gleichartige Leistungen nach dem SGB XII gewirkt (BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R -, Rn. 22, Beschluss vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 58/13 B).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=63BBF50CE5F2F4AF3F50C92E5B8B50DC.jp17?doc.id=JURE170021753&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
Willi S
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