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Zum Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Eigentumswohnung - Instandsetzungen - Ungleichbehandlung mit Mietern - Beitrag für die private Haftpflichtversicherung sei nicht bei den Kosten der Unterkunft zu
berücksichtigen - keine Erhöhung der Regelleistung wegen der allgemein stark gestiegenen Energiepreise nach § 21 Abs. 6 SGB II
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 02.06.2016 - L 7 AS 1837/12 - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die private Haftpflichtversicherung. Dieser Beitrag kann nicht bei den Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden, sondern nur gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ggf. zu berücksichtigendem Einkommen abgesetzt werden (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 5/10 R).
2. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung des vom Regelbedarf nicht gedeckten Anteils an den Stromkosten von 16,19 EUR abzüglich des nach § 21 Abs. 7 SGB II bewilligten Mehrbedarfs.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189655&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 02.06.2016 - L 7 AS 1837/12 - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die private Haftpflichtversicherung. Dieser Beitrag kann nicht bei den Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden, sondern nur gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II von ggf. zu berücksichtigendem Einkommen abgesetzt werden (BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 5/10 R).
2. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Gewährung des vom Regelbedarf nicht gedeckten Anteils an den Stromkosten von 16,19 EUR abzüglich des nach § 21 Abs. 7 SGB II bewilligten Mehrbedarfs.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189655&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
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