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Bundesverfassungsgericht nimmt den Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen, Benennung von Tacheles als fachkundiger Dritten
Den ersten Vorlagebeschluss des SG Gotha hat das BVerfG aus formellen Gründen abgelehnt, danach hat das SG Gotha mit Datum vom 2. August 2016 seine verfassungsrechtlichen Zweifel zum zweiten Mal dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Hier der Beschluss: http://tinyurl.com/z8vk5mb
Das BVerfG hat den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt, daneben natürlich auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Städte- und Landkreistag, Gewerk-schaften und verschiedene juristische Organisationen.
Die Benennung von Tacheles als sachkundigen Dritten, als Organisation die Betroffenen-interessen und Positionen vertritt spricht dafür, dass das BVerfG sich eine ausgewogene Meinungsbildung verschaffen will und ist daher zu begrüßen.
Die genannten wurden vom BVerfG zu folgendem Punkten befragt:
Diese Punkte möchte ich natürlich auch an die Leserschaft des Newsletters weitergeben, wenn es Untersuchungen zur Wirkung von Sanktionen gibt, vielleicht hat der ein oder andere Verband oder ein Studierender dazu gearbeitet, dann fände ich es super, wenn es konkrete Hinweise an uns gäbe.
Auch die Frage der Fehleranfälligkeit von Sanktionen, vielleicht gibt es hier Rechtsan-wälte oder sonstige Organisationen die exemplarisch einzelne Fälle haben, die dokumentiert sind, genauso konkrete belegbare Hinweise zur Anwendung der Sachleistung und zur Höhe.
Hier wäre eine Mithilfe und Unterstützung recht gut. Damit die Fachkundigen dem BVerfG auch umfassende und präzise Antworten geben können.
Wer da Infos und Hinweise hat, wende sich bitte an mich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/
Willi S
Hier der Beschluss: http://tinyurl.com/z8vk5mb
Das BVerfG hat den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt, daneben natürlich auch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Städte- und Landkreistag, Gewerk-schaften und verschiedene juristische Organisationen.
Die Benennung von Tacheles als sachkundigen Dritten, als Organisation die Betroffenen-interessen und Positionen vertritt spricht dafür, dass das BVerfG sich eine ausgewogene Meinungsbildung verschaffen will und ist daher zu begrüßen.
Die genannten wurden vom BVerfG zu folgendem Punkten befragt:
- Erkenntnisse über die tatsächliche Anzahl der Sanktionen und Verteilung auf einzelne Pflichtverletzungstatbestände.
- Erkenntnisse über Fehleranfälligkeit der Leistungsabsenkungen und wie oft diese im WS – und sozialgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden.
- Erkenntnisse über die Wirkungen von Sanktionen, einmaliger und wiederholter, insbesondere bei Nachholung der Obliegenheit und wie oft sich Leistungsberechtigte nach vollständiger Absenkung bereit erklärten, ihren Pflichten nachzukommen.
- Erkenntnisse über die Verwaltungspraxis der Höhe von Sachleistungen und ob es Abweichungen zu den Fachlichen Hinweisen der BA Nr. 4.5 (Rn. 31.48 ff) gibt und ob dabei die Dauer der Leistungsabsenkung eine Rolle spielt.
Diese Punkte möchte ich natürlich auch an die Leserschaft des Newsletters weitergeben, wenn es Untersuchungen zur Wirkung von Sanktionen gibt, vielleicht hat der ein oder andere Verband oder ein Studierender dazu gearbeitet, dann fände ich es super, wenn es konkrete Hinweise an uns gäbe.
Auch die Frage der Fehleranfälligkeit von Sanktionen, vielleicht gibt es hier Rechtsan-wälte oder sonstige Organisationen die exemplarisch einzelne Fälle haben, die dokumentiert sind, genauso konkrete belegbare Hinweise zur Anwendung der Sachleistung und zur Höhe.
Hier wäre eine Mithilfe und Unterstützung recht gut. Damit die Fachkundigen dem BVerfG auch umfassende und präzise Antworten geben können.
Wer da Infos und Hinweise hat, wende sich bitte an mich.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2116/
Willi S
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