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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hoffnung für Flüchtlingspaten -Hessen prüft Verpflichtungserklärungen

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Beitrag von Willi Schartema Do 8 Jun 2017 - 10:26

Das Land Hessen will einzelfallbezogen prüfen, ob es im Rahmen der Amtshaftung die Kosten, die von Jobcentern von Verpflichtungsgeber*innen zurückgefordert werden, erstatten werden. Das Land Hessen hatte in der Vergangenheit nämlich die Rechtsauffassung vertreten, eine VE würde erlöschen, wenn den im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms angekommenen Personen später etwa ein Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde und damit ein Zweckwechsel erfolgte. Diese Rechtsauffassung hatten unter anderem auch das Land NRW und Niedersachsen vertreten. Daher sollten auch diese und weitere Landesregierungen überzeugt werden, dem hessischen Beispiel zu folgen, um eine vollständige Privatisierung humanitären Handelns zu vermeiden. Die betroffenen Verpflichtungsgeber*innen wurden zwischenzeitlich von vielen Jobcentern aufgefordert zum Teil zehntausende Euro zu erstatten.
https://innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenministerium-prueft-verpflichtungserklaerungen-0
Dazu auch Mail v. Thomas Hohlfeld/ Linke v. 23. Mai:  http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hoffnung_fuer_Fluechtlingspaten_23.05.2017.pdf 
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2200/
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