Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein vom Jobcenter abgefasstes Schreiben des Inhalts, dass die vom Antragsteller eingereichte Mieterhöhung seines Wohnungsgebers nicht bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs berücksichtigt werden könnte, stellt einen Verwaltungsakt nach
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein vom Jobcenter abgefasstes Schreiben des Inhalts, dass die vom Antragsteller eingereichte Mieterhöhung seines Wohnungsgebers nicht bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs berücksichtigt werden könnte, stellt einen Verwaltungsakt nach
§ 31 Satz 1 SGB X dar.
Sozialgericht Köln, Urteil vom 28. September 2016 (Az.: S 33 AS 1715/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der SGB II-Träger traf hier eine negative Entscheidung im einem Einzelfall eines Leistungsbeziehers auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
3. Diese Entscheidung hatte auch eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, denn der Antragsteller hatte davon auszugehen, dass sein geltend gemachtes Begehren auf die Bewilligung von höheren Leistungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht berechtigt war.
4. Die Bejahung des Bestehens eines Verwaltungsakts setzt nicht notwendigerweise die Angabe auch einer Rechtsbehelfsbelehrung voraus.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
Sozialgericht Köln, Urteil vom 28. September 2016 (Az.: S 33 AS 1715/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der SGB II-Träger traf hier eine negative Entscheidung im einem Einzelfall eines Leistungsbeziehers auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
3. Diese Entscheidung hatte auch eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, denn der Antragsteller hatte davon auszugehen, dass sein geltend gemachtes Begehren auf die Bewilligung von höheren Leistungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht berechtigt war.
4. Die Bejahung des Bestehens eines Verwaltungsakts setzt nicht notwendigerweise die Angabe auch einer Rechtsbehelfsbelehrung voraus.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eingliederungsvereinbarung Schreiben an das Jobcenter
» Die Aufforderung an den Hilfeempfänger, eine Altersrente zu beantragen, stellt einen Verwaltungsakt dar, der eine Ermessensausübung des SGB II-Leistungsträgers notwendig macht.
» Fließt infolge eines Anspruchsübergangs dem Leistungsberechtigten zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II nicht zu, kommt bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs auch die (fiktive) Absetzung von Beträgen nach § 11 Abs 2 SGB II iVm mit der
» Die Aufforderung zur Mitwirkung gemäß § 60 Abs. 1 SGB I stellt keinen Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2009 – B 4 AS 10/08 R ).
» Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer
» Die Aufforderung an den Hilfeempfänger, eine Altersrente zu beantragen, stellt einen Verwaltungsakt dar, der eine Ermessensausübung des SGB II-Leistungsträgers notwendig macht.
» Fließt infolge eines Anspruchsübergangs dem Leistungsberechtigten zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 Abs 1 SGB II nicht zu, kommt bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs auch die (fiktive) Absetzung von Beträgen nach § 11 Abs 2 SGB II iVm mit der
» Die Aufforderung zur Mitwirkung gemäß § 60 Abs. 1 SGB I stellt keinen Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2009 – B 4 AS 10/08 R ).
» Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema