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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Nov 2016 - 9:53

§ 31 Satz 1 SGB X dar.
Sozialgericht Köln, Urteil vom 28. September 2016 (Az.: S 33 AS 1715/16):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel


2. Der SGB II-Träger traf hier eine negative Entscheidung im einem Einzelfall eines Leistungsbeziehers auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

3. Diese Entscheidung hatte auch eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen, denn der Antragsteller hatte davon auszugehen, dass sein geltend gemachtes Begehren auf die Bewilligung von höheren Leistungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht berechtigt war.

4. Die Bejahung des Bestehens eines Verwaltungsakts setzt nicht notwendigerweise die Angabe auch einer Rechtsbehelfsbelehrung voraus.
 Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
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