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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die darlehensweise Gewährung einer Mietkaution setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bereits im Leistungsbezug nach dem SGB II gestanden hat.

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Die darlehensweise Gewährung einer Mietkaution setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bereits im Leistungsbezug nach dem SGB II gestanden hat.  Empty Die darlehensweise Gewährung einer Mietkaution setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bereits im Leistungsbezug nach dem SGB II gestanden hat.

Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Nov 2016 - 8:27

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 8. November 2016 (Az.: S 37 AS 2104/16 ER):


Leitsatz Dr. Manfred Hammel

1. Ein Jobcenter kann entsprechend § 22 Abs. 6 SGB II Aufwendungen für eine Mietkaution nur dann übernehmen, wenn der Antragsteller im Zeitpunkt der Begründung der mietvertraglichen Verpflichtung auch Leistungen gemäß dem SGB II bezogen hat.

2. Ansonsten hätten es leistungsberechtigte Personen durch eine verzögerte, nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II stets auf den Monatsersten zurückwirkende Antragstellung (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II) in der Hand, das aus § 22 Abs. 6 Satz 1, 2. HS SGB II folgende Zusicherungserfordernis zu umgehen.
3. Wenn mangels Leistungsbezugs kein entsprechendes Zusicherungserfordernis bestand, ist auch kein Anspruch auf die Bewilligung eines Darlehens gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II ableitbar.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
Willi S
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