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Mitteilung der RAK Berlin LSG Berlin: Jobcenter kann nicht den Freistellungsanspruch eines SGB II- Leistungsbeziehers mit Zahlungsanspruch aufrechnen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016 – L 31 AS 1774/16
Nach dem Urteil des LSG scheitert die Aufrechnung des Jobcenters aber daran, dass der Freistellungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten nicht gleichartig mit dem Erstattungsanspruch des Beklagten und damit eine Aufrechnung gem. § 387 BGB nicht zulässig ist. Auch das SG Berlin hatte diese Auffassung vertreten.
Quelle und Volltext hier: http://kammerton.rak-berlin.de/ausgabe/11-2016/LSG-Jobcenter-kann-nicht-den-Freistellungsanspruch-eines-SGB-II-Beziehers-mit-Zahlungsanspruch-aufrechnen
Rechtstipp: Rechtstipp: vgl. LSG Mainz, Urteil v. 06.05.2015 - L 6 AS 288/13
LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren
SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249
1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.
2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)
Quelle: beck-aktuell ( Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 19/2015 vom 18.9.2015)
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
Willi S
Nach dem Urteil des LSG scheitert die Aufrechnung des Jobcenters aber daran, dass der Freistellungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten nicht gleichartig mit dem Erstattungsanspruch des Beklagten und damit eine Aufrechnung gem. § 387 BGB nicht zulässig ist. Auch das SG Berlin hatte diese Auffassung vertreten.
Quelle und Volltext hier: http://kammerton.rak-berlin.de/ausgabe/11-2016/LSG-Jobcenter-kann-nicht-den-Freistellungsanspruch-eines-SGB-II-Beziehers-mit-Zahlungsanspruch-aufrechnen
Rechtstipp: Rechtstipp: vgl. LSG Mainz, Urteil v. 06.05.2015 - L 6 AS 288/13
LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren
SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249
1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.
2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)
Quelle: beck-aktuell ( Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 19/2015 vom 18.9.2015)
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
Willi S
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