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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Nov 2016 - 8:05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016 – L 31 AS 1774/16



Nach dem Urteil des LSG scheitert die Aufrechnung des Jobcenters aber daran, dass der Freistellungsanspruch des Klägers gegen den Beklagten nicht gleichartig mit dem Erstattungsanspruch des Beklagten und damit eine Aufrechnung gem. § 387 BGB nicht zulässig ist. Auch das SG Berlin hatte diese Auffassung vertreten.
Quelle und Volltext hier: http://kammerton.rak-berlin.de/ausgabe/11-2016/LSG-Jobcenter-kann-nicht-den-Freistellungsanspruch-eines-SGB-II-Beziehers-mit-Zahlungsanspruch-aufrechnen
 
Rechtstipp: Rechtstipp: vgl. LSG Mainz, Urteil v. 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

LSG Rheinland-Pfalz: Keine Aufrechnung durch die BA gegen Anwaltsgebühren

SGB X § 63; BGB §§ 389, 387, 257, 249

1. Hat der Widerspruchsführer auf die Kostenrechnung eines Bevollmächtigten keine Zahlung geleistet, kann er vom Leistungsträger gem. § 63 SGB X nur Freistellung von der Gebührenforderung des Bevollmächtigten verlangen, nicht aber Zahlung.

2. Die Aufrechnung des Job-Centers mit eigenen Zahlungsansprüchen scheitert in diesem Fall an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen. (Leitsätze des Verfassers)

Quelle: beck-aktuell ( Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 19/2015 vom 18.9.2015) 
 Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2104/
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