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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Minderung des Arbeitslosengeld II nach § 31a Abs. 2 SGB II - U 25 - Pflege von Angehörigen - Sinti-Familien - kein wichtiger Grund nach § 31 Abs 1 S 2 SGB II -vollständigen Wegfall seines Regelbedarfs für drei Monate - 2x Pflegeld sichert während des  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 9:23

 Absenkungszeitraumes seinen Lebensunterhalt - Aufhebung der Vollziehung des Sanktionsbescheides nicht gerechtfertigt


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.10.2016 - L 7 AS 1473/16 B ER - rechtskräftig


Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Sanktionsbescheid des Jobcenters.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Nach der gesetzgeberischen Entscheidung des § 39 SGB II sind Sanktionsbescheide grundsätzlich sofort vollziehbar. Besondere Gründe, die vorliegend eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten, liegen nicht vor.

2. Der Antragsteller erhält monatlich in bar das Pflegegeld in Höhe von 316 EUR und 545 EUR. Damit ist und war der Lebensunterhalt ausgehend von dem ihm monatlich zustehenden Regelbedarf und der Nichtberücksichtigung des Pflegegeldes (§ 11a SGB II, § 1 Abs 1 Nr 4 Alg II-V, § 37 SGB XI) während des Zeitraums der Absenkung gesichert.

3. Ein wichtiger Grund nach § 31 Abs 1 S 2 SGB II für den Nichtantritt liege insbesondere unter Berücksichtigung der Bereitschaft des Jobcenters, die Teilnahmezeiten individuell an die Pflegetätigkeit anzupassen und dem sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ergebenden Gesamtbild der zu erbringenden Pflege nicht vor.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188656&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
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