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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Nov 2016 - 9:27

Landessozialgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2015 - L 2 AL 41/15 - Revision anhängig beim BSG Az.: B 11 AL 15/16 R
Leitsatz ( Redakteur )

Ein behinderter Mensch hat im Falle einer geförderten Berufsausbildung mit Internatsunterbringung einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für die ständige Vorhaltung einer eigenen Unterkunft wegen Heimfahrten während der Schließzeiten.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188633&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Kosten der Unterkunft während der Schließzeiten des Internats, ein Beitrag von Rechtsanwalt Raik Pentzek, ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
 
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sgb-iii-vi-teilhabe-am-arbeitsleben-kosten-der-unterkunft-waehrend-der-schliesszeiten-des-internats_090966.html
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2101/
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