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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Besonderer Härtefall nach § 27 Abs. 4 SGB II aF.
BSG, Urteil v. 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R
Es kann ein Anspruch gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Übernahme der Aufwendungen der bisherigen Wohnung in Form eines Darlehens nach § 27 Abs. 4 S. 1 SGB II wegen eines besonderen Härtefalls bestehen.
Leditsatz ( Redakteur )
Der Antragsteller der aufgrund des bewilligten Berufsvorbereitungslehrgangs mit internatsmäßiger Unterbringung dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 5 SGB II unterfällt, hat Anspruch auf Leistungen nach § 27 Abs 4 SGB II aF, der vom Gesetzgeber geschaffen wurde, um in Härtefällen das Existenzminimum der betreffenden Person sicherzustellen. Einen hierauf gestützten Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung ist dem Kläger vom Jobcenter als Darlehen zugewähren.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14410
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Es kann ein Anspruch gegen den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Übernahme der Aufwendungen der bisherigen Wohnung in Form eines Darlehens nach § 27 Abs. 4 S. 1 SGB II wegen eines besonderen Härtefalls bestehen.
Leditsatz ( Redakteur )
Der Antragsteller der aufgrund des bewilligten Berufsvorbereitungslehrgangs mit internatsmäßiger Unterbringung dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 5 SGB II unterfällt, hat Anspruch auf Leistungen nach § 27 Abs 4 SGB II aF, der vom Gesetzgeber geschaffen wurde, um in Härtefällen das Existenzminimum der betreffenden Person sicherzustellen. Einen hierauf gestützten Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung ist dem Kläger vom Jobcenter als Darlehen zugewähren.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14410
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
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